Der Führerschein-Sehtest

Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt vor, dass jeder Führerscheinanwärter einen Sehtest machen muss.

Die Sehschärfe (Visus) des Führerscheinanwärters muss 0,7 pro Auge betragen. Hat ein Auge einen Visus kleiner als 0,7 gilt der Sehtest als nicht bestanden.

Gesetzeslage nach § 12 Abs. 2 FeV - Sehtest ist Pflicht.

 

Wie funktioniert dieser Sehtest.

Beim Sehtest wird die Sehleistung beider Augen gemessen. Gemessen wird der Visus mit DIN-genormten Zeichen wie den Landoltringen oder den Snellen-Haken. Dauer ca. fünf Minuten. Er wird ohne Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) durchgeführt. Falls die Sehleistung ohne Sehhilfe zu gering ist, kann der Test mit Brille oder Kontaktlinsen gemacht werden. 

 

 

Was muss ich mitbringen.

Es ist wichtig, dass Sie sich ausweisen können und Ihren Reisepass oder den Personalausweis mitbringen. Dieser wird für die Sehtest-Bescheinigung dringend benötigt. 

 

Bei jeder zugelassenen Führerschein-Sehteststelle kostet die Bescheinigung 10,00 € Das gilt für die gesamte Bundesrepublik. Eine Preisabweichung hier von ist absolut unzulässig. 

Wenn der Sehtest bestanden wurde.

Erhalten sie eine Sehtest-Bescheinigung mit folgenden Angaben:

 

Name

Anschrift

Geburtstag

Identitätsnachweis durch Personalausweisnummer

Anschrift / Firmenstempel Sehteststelle

Unterschrift des Prüfers

Datum Sehtest

Angabe der Sehschärfe für beide Augen (über / unter 0,7)

Angabe ob Test bestanden (ja / nein)

Angabe ob Sehtest mit Sehhilfe durchgeführt wurde

Sonstige Hinweise des Sehtesters (z.B. Zweifeln am ausreichenden Sehvermögen trotz ausreichendem Visus-Wert).

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Welche Führerscheinklassen dürfen von uns durchgeführt werden
Fuehrerscheinklassen.pdf
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