Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt vor, dass jeder Führerscheinanwärter einen Sehtest machen muss.
Die Sehschärfe (Visus) des Führerscheinanwärters muss 0,7 pro Auge betragen. Hat ein Auge einen Visus kleiner als 0,7 gilt der Sehtest als nicht bestanden.
Gesetzeslage nach § 12 Abs. 2 FeV - Sehtest ist Pflicht.
Beim Sehtest wird die Sehleistung beider Augen gemessen. Gemessen wird der Visus mit DIN-genormten Zeichen wie den Landoltringen oder den Snellen-Haken. Dauer ca. fünf Minuten. Er wird ohne Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) durchgeführt. Falls die Sehleistung ohne Sehhilfe zu gering ist, kann der Test mit Brille oder Kontaktlinsen gemacht werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich ausweisen können und Ihren Reisepass oder den Personalausweis mitbringen. Dieser wird für die Sehtest-Bescheinigung dringend benötigt.
Bei jeder zugelassenen Führerschein-Sehteststelle kostet die Bescheinigung 10,00 € Das gilt für die gesamte Bundesrepublik. Eine Preisabweichung hier von ist absolut unzulässig.
Erhalten sie eine Sehtest-Bescheinigung mit folgenden Angaben:
Name
Anschrift
Geburtstag
Identitätsnachweis durch Personalausweisnummer
Anschrift / Firmenstempel Sehteststelle
Unterschrift des Prüfers
Datum Sehtest
Angabe der Sehschärfe für beide Augen (über / unter 0,7)
Angabe ob Test bestanden (ja / nein)
Angabe ob Sehtest mit Sehhilfe durchgeführt wurde
Sonstige Hinweise des Sehtesters (z.B. Zweifeln am ausreichenden Sehvermögen trotz ausreichendem Visus-Wert).